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Ausführungen zur Rutschhemmung
XSP Ausführung Nr.1 | |
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XP Ausführung Nr.2 | |
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XP Ausführung Nr.22 | |
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XP Ausführung Nr.3/31 | |
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XP Ausführung Nr.32 | |
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XP Ausführung Nr.4 | |
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BP Ausführung BZ | |
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BP Ausführung BP-Ü | |
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BP Ausführung BN-O | |
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Für den normalen Einsatz sind Metallroste ausreichend rutschhemmend. Wo aber durch den Umgang mit gleitfördernden Stoffen, z.B. Schmutz, Ölen, Fetten, Wasser, Lebensmittlen u.a. eine erhöhte Rutschgefahr - und das heißt unter Umständen auch Unfallgefahr - besteht, werden an den Bodenbelag erhöhte Anforderungen bezüglich der Rutschhemmung gestellt. Eine höhere Rutschhemmung wird bei Gitterrosten durch unterschiedliche Ausnehmungen in den Trag- und/oder Querstäben und bei Blechprofilrosten durch die nach oben ausgedrückte griffige Profilierung erzielt. Um die unterschiedlichen rutschhemmenden Anforderungen zu erreichen, wurden mehrere rutschhemmende Produkte entwickelt und wie folgt bezeichnet. SP Rutschhemmung Nr.1; P Rutschhemmung Nr.2, 22, 3, 31, 32 und 4; B Rutschhemmende Eigenschaften aufgrund der Oberflächenausführung. Das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeits- sicherheit hat Kriterien für die Festlegung erstellt, die sich auf Rutschhemmung beziehen. Im Merkblatt BGR 181 sind verzeichnet: die Arbeitsräume mit erhöhter Rutschgefahr die Versuchsdurchführung zur Findung der Kriterien für Rutschhemmung die Eingruppierung der geprüften Bodenbeläge
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